Fotografenhonorar und Nutzungslizenzen sind für das Familienministerium von untergeordneter Bedeutung. Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Fotowettbewerb ausgeschrieben mit dem Thema Altersbilder und will sich automatisch die [highlight1]honorarfreien[/highlight1] Nutzungslizenzen für eine Weiterverwendung in offiziellen Printausgaben wie Flyern, Broschüren und ähnlichem sichern.
Jeder kann seine Fotos einreichen. Ausgeschrieben sind absolut attraktive Geld- und Sachpreise. Die ersten drei Plätze werden mit jeweils 3000,– €/2000,–€/1000,–€ prämiert.
Die Teilnahmebedingungen:
]Über den Fotowettbewerb hinaus will sich das Ministerium die Nutzungsrechte an jedem eingereichten Beitrag, sei es Foto, Video oder Print auf unbestimmte Zeit sichern und das Recht erhalten, nicht prämierte Beiträge für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums nutzen zu können. Das bedeutet die Nutzung von Fotos in Printausgaben beispielsweise, wie Flyern, Postern, Broschüren, und zwar ohne eine gesonderte Vergütung für den Urheber.
Die Fachjury
Sie tragen mit ihrem Sitz in der Jury in der Außenwirkung die Verletzung der Fotografenrechte und des Urheberrechtes des Ministeriums mit. Als Skandal hingegen können die Teilnahmebedingungen bezeichnet werden, die das Ministerium für diesen Fotowettbewerb 2011 ausschreibt und die nachweislich vom DVF (Deutscher Verband für Fotografie) und ebenso vom Photoverband der Industrie mitgetragen werden.
In der Fachjury, die über die teilnehmenden Fotos entscheiden wird, sitzen unter anderem Wilfried Borgfeldt (Präsident Verband für Fotografie), Wildfried Korfmacher (Professor Grafik Design FH Düsseldorf). Fachleute also, denen von Berufs wegen das Urheberrecht die sich daraus ergebenden Konsequenzen wie Honorar oder auch Nutzungslizenzen bestens bekannt sein sollte.
Honorarfreie Fotos sammeln ist gängige Praxis
Einen Fotowettbewerb auszuschreiben und honorarfrei an eine Vielzahl von Fotos zu kommen ist gängige Praxis, nicht nur in Deutschland. Verlagshäuser tun es, Institutionen tun es, Drogerieketten tun es, Produkt- und Serviceanbieter jeglicher Art tun es. Und bei vielen solcher Fotowettbewerbe sehen die Teilnahmebedingungen vor, dass die eingereichten Beiträge honorarfrei und mit bereits beim Wettbewerb automatisch erteilten Nutzungslizenzen durch das Einreichen vom Ausschreiber weiter genutzt werden können.






